Für Assistenzärzte und -ärztinnen
Für die Facharztausbildung ist es möglich sich bei uns ein Jahr Pädiatrie sowie ein Jahr Neonatologie anrechnen zu lassen. Im Anschluss an diese zwei Jahre sind wir bemüht eine Folgestelle in unserer Kooperationskinderklinik 3. Orden München zu ermöglichen.
Für Fachärzte und -ärztinnen:
Wir haben die volle Weiterbildungsermächtigung von drei Jahren für den Schwerpunkt Neonatologie.
Eine Weiterbildungsermächtigung für den Schwerpunkt Kinderkardiologie ist beantragt.
Fachweiterbildung Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege
Die Fachweiterbildung richtet sich an Pflegefachpersonen, die in der pädiatrischen Intensivpflege und oder Anästhesiepflege tätig sind.
Die erfolgreich abgeschlossene Fachweiterbildung befähigt Teilnehmende Früh-, Neugeborene sowie Kinder und Jugendliche mit Intensivpflegebedarf entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und bezugswissenschaflticher Erkenntnisse zu versorgen.
Kursleitung
Birgit Gwuzdz; Tel.: +49 89 4140-7378
Leitung Fachweiterbildung Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege
M.A. Berufspädagogik
Diplompflegepädagogin-FH
Kinderkrankenschwester für pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege (DKG)
Praxisanleiterin (DKG)
Flyer zur Fachweiterbildung pädiatrische Intensiv- Anästhesiepflege
Pilotprojekt ped@on®
Die Zusatzqualifikation ped@on® richtet sich an Pflegefachpersonen, die sich für den pädiatrischen Fachbereich zusätzlich zu ihrer pflegerischen Grundausbildung qualifizieren möchten. Das Konzept des ped@on® befindet sich noch in Anerkennung. Es ist in Anlehnung an die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) entwickelt und orientiert sich am Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen. Im ped@on® werden den Teilnehmenden Inhalte zur Entwicklung ihrer pädiatrischen, beruflichen Handlungskompetenz vermittelt. Dabei sind die Modulinhalte, Handlungskompetenzen und Lernergebnisse detailliert ausgewiesen. Die erfolgreich abgeschlossen Zusatzqualifikation ped@on® befähigt Teilnehmende, Kinder von 0 bis 18 Jahren entsprechend dem allgemein anerkannten Standpflegewissenschaftlicher, medizinischer und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen.